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Fast zwei Drittel aller Mitglieder in deutschen Coworking Spaces arbeiten als Selbstständige. Für sie und alle anderen Selbstständigen plant das Rentenministerium ab nächstem Jahr ein besonderes Geschenk - für sich und das deutsche Versicherungswesen. Unter dem Motto "Lebensleistung belohnen" sollen Selbstständige monatliche Mindestbeiträge in die staatliche Rentenversicherung zahlen oder in unflexible Privatrenten gezwungen werden. Sie führen zu Mehrbelastungen von mehreren hundert Euro im Monat - nicht als prozentuale Abschläge vom Einkommen, sondern als feste Pauschalen. Für viele Selbstständige können sie das Aus bedeuten. Eine Petition möchte das ändern.
By Carsten Foertsch - Freitag, 11. Mai 2012

Vielen Selbstständigen droht ab 1. Juli 2013 eine erhebliche Mehrbelastung, die ihre berufliche Existenz gefährden kann. Gerade diejenigen, die in unsteten oder prekären Einkommenssituationen leben, werden durch die Flat-Beiträge mit staatlicher Unterstützung ins Abseits gedrängt. Wer schon vorsorgt, weil mehr und regelmäßige finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, braucht dagegen nichts einzahlen. Die Kreativwirtschaft dürfte schrumpfen, weil hier überproportional viele Freiberufler arbeiten. Eine Petition für den Bundestag spricht sich gegen die Regelung aus, die ihr mit unterzeichnen könnt.

Wie das Renten-Problem begann

Das aktuelle Rentensystem entstand Ende der 1950er Jahre. Viele Rentner lebten in Altersarmut. Das kapitalgedeckte Rentensystem vernichteten die Nazis und der zweite Weltkrieg. Bereits die Hyperinflation der 20er entwertete die Renten mehrfach. Als Lösung wurde 1957 das Umlageverfahren eingeführt, bei der die Arbeitnehmenden die Rentenzahlungen übernahmen und so den Rentnern eine Teilhabe am Wirtschaftsaufschwung ermöglichten. "Kinder bekommen die Leute immer", meinte Adenauer und gewann damit die Bundestagswahl.

Das "immer" endete 15 Jahre später. Seit 1972 liegt die Sterberate über der Geburtenrate. Und nicht zufällig brachte seit dieser Zeit keine deutsche Bundesregierung einen Haushalt mehr ohne Neuverschuldung durch, auch wenn die nicht-geborenen Beitragszahler erst eine Generation später richtig vermisst wurden. Die ursprüngliche Lösung verkehrte sich in ein Problem. Je später Rentenbeitragszahler geboren werden, desto mehr zahlen sie ein und desto weniger erhalten sie später. Ein solidarisches System sieht anders aus. Zumal die jüngeren Jahrgänge auch für alle Schulden haften.

Heute fehlen der Rentenversicherung jährlich rund 80 Mrd. Euro, die durch Steuermittel aufgebracht werden. Die Summe entspricht der derzeitigen jährlichen Neuverschuldung plus den Zins- und Zinseszinszahlungen der Altschulden - knapp einem Viertel des gesamten Bundeshaushaltes. Der Rentenzuschuss ist der mit Abstand höchste Ausgabeposten für das Bundesministerium Arbeit & Soziales, sowie der höchste Posten aller Ministerien. Eigentlich müsste das Ministerium Rentenministerium heißen. Und die Rentenversicherung nicht mehr Versicherung.

Die Rolle der Selbstständigen

Einige Berufsgruppen waren von der gesetzlichen Pflichtversicherung bisher ausgenommen worden. Einige Kammern von Selbstständigen (Ärzte, Apotheker oder Anwälte) führten als Antwort auf die Rentenreform 1957 eigene Versicherungen ein. Für Künstler gründete der Staat in den 1980ern die Behörde "Künstlersozialkasse", die zu 20% aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Die meisten Selbstständigen, deren Zahl in den letzten 20 Jahren um 26% zunahm, blieben jedoch ohne eigene Versicherung, besonders in den unteren Einkommensgruppen als Soloselbstständige.

Viele ihrer Lebensrisiken finanzieren sie selbst und von erheblichen staatlichen Sozialleistungen werden sie - anders als Angestellte - ausgeschlossen. Obwohl sie diese Leistungen durch Steuermittel mit finanzieren. Dazu gehören vermögenswirksame Leistungen für Angestellte und Beamte, temporäre staatliche Zuschüsse zu Arbeitslosengeld I. Über den jährlichen 80 Mrd. Zuschuss finanziert sich die Rente selbst aus einem Mix von Beiträgen und Steuermitteln. Steuermittel, die Selbstständige zahlen, ohne dass sie einen Rentenanspruch erhalten oder später auf eine Pflichtversicherung anrechnen können. Ihr häufig unregelmäßiges Einkommen führt daher gerade in unteren Einkommensgruppen zu Problemen bei der Altersabsicherung.

Wie die Bundesregierung das Problem angeht

Dieses Problem möchte die Bundesregierung lösen, in dem sie diese Gruppe in eine Rentenversicherung drängt, die keine Renten mehr bedienen kann. Geplant ist die "Pflicht zur Altersvorsorge bis zur Grenze einer Basissicherung." Dies entspricht derzeit einer monatlichen Mindestrente von ca. 660 Euro pro Monat. Sie liegt bereits heute oft unter HartzIV-Niveau (Regelsatz+Wohngeld). Es ist eine der Leistungen, auf die Selbstständige durch ihre Steuerzahlungen in das Sozialsystem bereits Anspruch besitzen, und die nicht einmal den Lebensunterhalt sichert. In Zukunft sollen sie dafür zusätzliche Beiträge aufbringen. Die Bundesregierung erwartet Beträge von 250 bis 300 Euro monatlich, bei einem Einstiegsalter von 22 Jahren und anschließenden 45 Erwerbsjahren. Alle älteren Jahrgänge werden entsprechend drauflegen. Bei 30jährigen wären es bei gleicher Rechnung schon 305 bis 365 Euro pro Monat, wenn sie mit 67 in Rente gingen. Hinzu kommen weitere 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung. 

Anders als bei Arbeitsnehmern, steigen die Mindestbeiträge für die Basissicherung bis zu einer bestimmten Grenze nicht prozentual mit dem Einkommen. Man zahlt also nicht weniger, nur weil man weniger verdient. Im Gegenteil, wer bereits privat über genügend hohe Rücklagen für die Basisalterssicherung verfügt oder Zugang zu eigenen Ständeversicherung besitzt, braucht als Selbstständiger auch zukünftig keine Beiträge entrichten. Dagegen treffen sie Selbstständige in prekären und unsteten Verhältnissen besonders, die sich diese Sicherung bisher nicht leisten konnten. Sie dürfen künftig hohe monatliche Mindestbeiträge aufbringen. Je ärmer, desto mehr zahlen sie prozentual. Von der Untergrenze von 400 Euro, die von der Pflicht befreit, kann kein Selbstständiger leben.

Was die Bundesregierung nicht tut

Nichts spricht gegen den allgemeinen Sinn einer Altersvorsorge. Nichts spricht gegen ein solidarisches System, dass alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in eine zukunftsfähige staatliche Altersvorsorge einbezieht. Darauf zielt das geplante Gesetz allerdings nicht.

Rentenministerin von der Leyen erhält wie ihre Kollegen eine staatliche Pension weit über dem Niveau der Basissicherung, ohne einen Cent in die Rentenversicherung zu zahlen. Genauso wie die Abgeordneten, die über das Gesetz entscheiden. An einer Reform dafür arbeitet weder das Rentenministerium noch das Parlament.

Gleiches gilt für die 1,7 Mio. Beamten. Obwohl ihre eingeschränkten Bürgerrechte, die eine kostenlose Pension mit begründeten, heute praktisch nicht mehr existieren. Beamte sind die am besten staatlich abgesicherte Berufsgruppe. Ihre Ansprüche summieren sich derzeit auf drei Billionen (!) Euro. Kosten, die alle Steuerzahler tragen.

Leute, die nicht arbeiten und ausschließlich von Kapitaleinkünften leben, sind ebenso von der Versicherungspflicht befreit.  Ihre Steuerlast senkte die Bundesregierung durch eine geringere Kapitalertragssteuer in den letzten Jahren stark. Geld wird geringer besteuert als arbeitende Menschen. Dafür wurden die Rechte von vielen Arbeitnehmern, die Rentenbeiträge zahlen, zunehmend eingeschränkt.

Was der derzeit geplante Rentenzwang für Coworking Spaces und ihre Mitglieder bedeutet

In der weltweiten Coworking Befragung stellten wir bei selbstständig arbeitenden Mitgliedern in Coworking Spaces, den höchsten Einkommenszuwachs fest, seit sie coworken. Berufsspezifische Unterschiede ausgeblendet, gehören sie im Schnitt allerdings auch zu den Mitgliedern, die (noch) besonders häufig ein unterdurchschnittliches Einkommen beziehen - im Vergleich zu Angestellten und zum Rest der Bevölkerung. Sie wären von der Regelung daher stärker betroffen. Ebenso wie Coworking Spaces selbst, die durch dieses Gesetz diese Mitglieder verlieren können. An der unsicheren und unsolidarischen Rente ändert es nichts.

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