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Bund und Länder arbeiten derzeit an Sofortzuschüssen für Selbstständige und kleine Unternehmen. Diese müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Achtung: Selbst wenn du die Bedingungen erfüllst, besteht in der Regel kein Rechtsanspruch auf solche Zuschüsse! Wenn du dich persönlich in einer existenzgefährdenden Einkommenssituation befindest, beantrage daher zusätzlich auch eine andere soziale Leistung mit Rechtsanspruch wie Arbeitslosengeld II.
By Carsten Foertsch - Donnerstag, 19. März 2020

Die Notprogramme für die Corona-Krise werden derzeit nach und nach ausgerollt. Die Bundesregierung unterstützt Selbstständige und kleine Unternehmen in einem ersten Schritt nach eigenen Angaben mit 50 Milliarden Euro.

Mindestens 10 Milliarden davon werden als nicht-rückzuzahlende Zuschüsse gewährt. Diese Soforthilfen sind kein Helikoptergeld, und teilweise an sehr restriktive Bedingungen gebunden. Sie werden über die Bundesländer verteilt, damit keine Doppelkompensationen erfolgen. Die Bundesländer erweitern diese Programme gegebenfalls.

Wende dich für diese nicht-rückzahlbaren Sofortzuschüsse daher ausschließlich an die zentrale Förderinstitution in dem Bundesland deines Unternehmenssitzes. 

Einigen Anträgen sollte eine De-minimis-Erklärung beiliegen. Außerdem werden deine Steuernummern erfragt, manchmal jedoch ohne dies zu präzisieren. Was Steuernummer, steuerliche Identifikationsnummer (Id.Nr.), Betriebsnummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer etc. unterscheidet, steht hier.

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Baden-Württemberg: 

Wieviel und für wen? Gewährt wird ein Sofortzuschuss in Höhe des nachzuweisenden Liquiditätsengpasses oder Umsatzeinbruches seit dem 11. März 2020. Der Zuschuss ist gedeckelt auf maximal 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und endet bei 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Berücksichtigt werden Kosten für maximal drei Monate. 

Wo und ab wann? Anträge sind ab Mittwoch (25.03., abends) beim Landesministerium möglich.

Mehr Infos? Landesministerium für Wirtschaft - Antrag (PDF) auf bw-soforthilfe.de in einem PDF einreichen

Server überlastet? Den Antrag erhältst du auch hier.

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Bayern: 

Wieviel und für wen? Die Zuschüsse werden nach Mitarbeiterzahlen gestaffelt und liegen zwischen 5.000 und 30.000 Euro. 

Wo? Anträge werden bei den Bezirksregierungen gestellt. 

Was muss ich sonst beachten? Antragstellende sollten zunächst eigene private liquide Mittel nutzen, bevor sie die Hilfe beantragen. Nicht zu den liquiden Mitteln gehören u.a. Aktien oder Immobilien als Altersabsicherungen. Unternehmen(de), die auch ohne Corona-Krise in Schwierigkeiten wären, werden ausdrücklich von der Unterstützung ausgenommen.

Mehr Infos? "Soforthilfe Corona" - Antrag (PDF)

Server überlastet? Den Antrag erhältst du auch hier.

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Berlin:

Wieviel und für wen?  Selbstständige, Kleinunternehmen und eingetragene Vereine (1-5 Beschäftigte) können bis zu 9.000 Euro aus Bundesmitteln für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragen. Bei bis zu 10 Beschäftigten sind bis zu 15.000 Euro möglich. Die Antragstellenden müssen einen Unternehmenssitz in Berlin und ein deutsches Bankkonto vorweisen sowie bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein. 

Bis zum 1. April gewährte der Senat Selbstständigen und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten im Rahmen der Soforthilfe II einen Landeszuschuss von 5.000 Euro. Diese Hilfe lief aus. Bis zu diesem Tag wurden mehr als 100.000 Anträge positiv beschieden und ca. 900 Mio. Euro ausgezahlt. Die ausgezahlte Summe enthielt auch Bundesmittel.

Zwischen dem 11. und 15. Mai bot das Land Berlin spezielle Zuschüsse für Kulturbetriebe mit durchschnittlich mindestens 11 Vollzeitbeschäftigten und einem Umsatz von unter 10 Mio Euro pro Jahr. Weitere Informationen findest du im Programm Soforthife IV bei der Investitionsbank Berlin. Ab dem 18. Mai können alle Unternehmen mit 11-100 Vollzeitbeschäftigten die Soforthilfe V von bis zu 25.000 Euro beantragen. In Einzelfällen werden auch höhere Zuschüsse bewilligt.

Wo? Bearbeitung erfolgt direkt digital bei der Investitionsbank Berlin, nicht per Email. Postalische Eingänge bleiben ebenso unberücksichtigt. Antragsstellende erhalten eine Wartenummer. Sobald diese aufgerufen wird, solltest du innerhalb von 35 Minuten den Antragsprozess starten. Anträge können derzeit täglich von 9 bis 18 Uhr gestellt werden. 

Was muss ich sonst beachten? Die Hilfe gilt nun für einen Zeitraum von drei Monaten, d.h. es sollten bei der Bundeshilfe nur Betriebsmittelausgaben für drei Monate berücksichtigt werden. Bei Solo-Selbstständigen, die am oder vor dem 1. April einen Antrag stellten, sollten die Hilfen einen Zeitraum von sechs Monaten umfassen. Die Ansprüche werden zu einem späteren Zeitpunkt über diese Zeiträume überprüft. 

Achtung! In dem Antrag wird nach der "Steuer-ID" gefragt. Dies ist nicht deine Steuernummer vom örtlichen Finanzamt oder die Steuernummer deines Unternehmens! Gefragt wird nach deiner persönlichen, lebenslang unveränderlichen 11-stelligen "Steuerlichen Identifikationsnummer", kurz "IdNr.", die einmalig vom Bundeszentralamt für Steuern jeder/m Bürger/in seit 2008 zugewiesen wird. Ohne korrekte Eingabe der IdNr. kannst du den Antrag nicht absenden. 

Mehr Infos? Investitionsbank Berlin 

Server überlastet?  Die Wartenummern bleiben bei Pausen oder Überlastung erhalten. 

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Brandenburg: 

Wieviel und für wen? 5.000 Euro für Unternehmen mit 1 oder 2 Beschäftigten, gestaffelt bis 60.000 Euro für Unternehmen mit 51-100 Beschäftigten. 

Wo und ab wann? Ab dem 25. März, 9 Uhr bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Mehr Infos: ILB Kurzerklärung (PDF) - Antrag (PDF) - De-Minimis-Erklärung - Antrag und Erklärung ausgefüllt und unterschrieben schicken an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Telefon: 0331 – 660 2211 

Server überlastet? Den Antrag erhältst du auch hier, die De-minimis-Erklärung hier.

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Bremen:

Wieviel und für wen? Im vereinfachten Verfahren erhalten Kleinstunternehmende 5.000 Euro Sofortzuschuss, bei besonderem Bedarf bis zu 20.000 Euro. Die Hilfen gelten für Unternehmen, die weniger als 10 Personen in Vollzeit beschäftigen und deren Umsatz unter 2 Mio. Euro liegt. Berücksichtigt werden Kosten für maximal drei Monate. Im Falle einer Überkompensation müssen Hilfen zurückgezahlt werden.

Wo? In Bremen bei der BAB (0421 9600 333), in Bremerhaven bei der BIS mbh (0471 94646 640). Anträge müssen beim BAB heruntergeladen, komplett ausgefüllt und unterschreiben als PDF an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder als Brief die Postadresse eingereicht werden. 

Mehr Infos: BAB Corona-Soforthilfe Antrag (PDF)

Server überlastet? Den Antrag erhältst du auch hier.

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Hamburg: 

Wieviel und für wen? Soloselbstständige erhalten 2.500 Euro, Unternehmen mit bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten 5.000 Euro, mit bis zu 50 Vollzeitbeschäftigten 25.000 Euro, und mit bis zu 250 Vollzeitbeschäftigten 30.000 Euro vom Land Hamburg. 

Zusätzlich können Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Vollzeitbeschäftigten bis zu 9.000 Euro und Unternehmen mit 6-10 Vollzeitbeschäftigten bis zu 15.000 für Liquiditätsengpässe bei laufenden Betriebsmittelkosten. 

Wo und wann? Ab 30.03.2020 bei der IFB Hamburg, ausschließlich digital. Link folgt. Postalisch gestellte Anträge werden nicht bearbeitet. 

Mehr Infos: IFB Hamburg - Telefon: 040 42841 1497 oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und noch mehr Beratungsangebote für Hamburger Unternehmen 

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Hessen: 

Wieviel und für wen? Gestaffelte Zuschüsse: bis zu 10.000 Euro für bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte, 20.000 Euro für 6-10 Vollzeitbeschäftigte, und 30.000 Euro für bis zu 50 Vollzeitbeschäftigte - Zuschüsse können nicht höher ausfallen als die "Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche", die innerhalb von drei Monaten nach dem 10. März 2020 entstanden sind.

Wo und wann? Ab Montag den 30.03.2020 unter rpkshe.de/coronahilfe

Was gibt es noch? Einen 50%-Zuschuss für Sanierungsgutachten neben den üblichen Bürgschaften

Mehr Infos: Wirtschaftsministerium Hessen

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Mecklenburg-Vorpommern: 

Wieviel? Gestaffelte Zuschüsse von "bis zu 9.000 Euro" für "bis zu 5 Beschäftigte"  - bis "bis zu 40.000 Euro" für "bis zu 49 Beschäftigte". Antrag wird nur bei postalischem Eingang bearbeitet! 

Mehr Infos: Sofortzuschuss LFI - Antrag (PDF) 

Was gibt es noch? Zinsfreie Darlehen bis zu 20.000 Euro, verzinst bis zu 200.000 Euro, bei einer Laufzeit von fünf Jahren. Anträge gibt es erst ab dem 1. April, man kann sie jedoch schon "vormerken".

Mehr InfosGSA - Wirtschaftsministerium: 0385 588 5588

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Niedersachsen: Mit dem Stichtag 31.03.2020 änderten sich die Förderrichtlinien. Seit diesem Tag stehen auch die Bundeshilfen bereit. Gestaffelt nach Zahl der Vollzeitbeschäftigten erhalten Selbstständige und Unternehmen Sofortzuschüsse von bis zu 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten bis zu 25.000 Euro bei bis zu 49 Beschäftigten.

"Eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten ist nicht Bestandteil der Förderung. In diesem Falle weist das Bundeswirtschaftsministerium darauf hin, dass der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II, insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht wird."

Was gibt es noch? Wer bereits einen Antrag auf Landeshilfe, aber noch keinen auf Bundeshilfe stellte, kann letztere seit dem 01. April nachträglich, also zusätzlich beantragen. 

Mehr Infos: N-Bank Soforthilfe Antrag (PDF) - Anleitung (PDF)

Achtung: Der Antrag lässt sich nur mit der neuesten Version des Adobe Acrobat Reader öffnen!

Server überlastet? Den Antrag erhältst du auch hier. Benötigt jedoch ebenso den Acrobat Reader.

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Nordrhein-Westfalen: 

Wieviel und für wen? 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige & Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro mit bis zu 10 Beschäftigten & 25.000 Euro mit bis zu 50 Beschäftigten - bei erheblichen Finanzierungsengpässen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona. 

Wo? Ausschießlich digital unter Soforthilfe-Corona.NRW.de

Was gibt es noch? Kleinunternehmen können Eigenkapital von bis zu 50.000 Euro, teilweise bis zu 150.000 Euro gegen stille Beteiligungen des Landes über den Mikromezzaninfonds erhalten. Die Beteiligung endet nach zehn Jahren, und das Kapital muss ab dem 7. Jahr in drei gleich hohen Jahresraten mit relativ hohen Zinsen zurückgezahlt werden. 

Mehr Infos: NRW Soforthilfe 2020

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Rheinland-Pfalz: 

Wieviel? Gestaffelte Zuschüsse und Darlehen nach Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalent) - für Selbstständige und Unternehmen bis 30 Beschäftigte. Reine Zuschüsse gibt es nur Soloselbstständige (bis 9000 Euro) und für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigte (bis 15.000 Euro). Bei 11 bis 30 Beschäftigten werden die Sofortdarlehen mit 30% der Kreditsumme bezuschusst.

Wo und wann? Die Sofortzuschüsse sind bis voraussichtlich 31. Mai bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz erhältlich. Die Darlehen werden über die Hausbank beantragt, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Mehr Infos: ISB Antrag (PDF) - F.A.Q. (PDF)

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Saarland: 3.000 Euro, gestaffelt bis 10.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen und weniger als 700.000 Euro Umsatz pro Jahr. Unternehmen und Unternehmende, die sich in der Insolvenz befinden, oder die Bedingungen dafür erfüllen, erhalten keine Zuschüsse.

Mehr Infos: Landesregierung Saarland - Antrag (PDF)

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Sachsen: Als letztes Land leitet Sachsen die Bundeshilfen von bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Vollzeitbeschäftigten, sowie bis zu 15.000 Euro für Kleinunternehmen mit 6 bis 10 Vollzeitbeschäftigten weiter.

Die Bank bittet darum, den Zuschuss nur einmal über einen Kanal zu beantragen, und nicht über mehrere gleichzeitig. Den Antrag kannst du entweder direkt über die Website oder per Email oder Brief schicken.

Mehr Infos: Soforthilfe-Zuschuss Bund Antrag (PDF) mit Ausweiskopie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Sachsen-Anhalt: 

Das Land leitet die Bundeshilfen von bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit 1 bis 5 Vollzeitbeschäftigten, sowie bis zu 15.000 Euro für Kleinunternehmen mit 6 bis 10 Vollzeitbeschäftigten weiter. Künstlerisch tätige Selbstständige erhalten kurzfristig 400 Euro pro Monat, meldet die Staatskanzlei

Mehr Infos: IB Sachsen-Anhalt - Antrag (PDF) - De-minimis-Erklärung (PDF) - Richtlinien (PDF) oder Landesregierung Sachsen-Anhalt

Server überlastet? Den Antrag erhältst du auch hier, die De-minimis-Erklärung hier, die Richtlinien hier.

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Schleswig-Holstein: Bundeshilfe mit Zuschüssen von bis zu 9.000 Euro für Soloselbstständige und Kleinunternehmen bis zu 5 Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro bei 6 bis 10 Beschäftigten. 

Mehr Infos: IB Schleswig-Holstein Antrag (PDF) - Erklärvideo

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Thüringen:

Wieviel und für wen? Klein(st)unternehmen mit Gewerbeschein können Soforthilfen bis zu 30.000 Euro beantragen.

Wo? Das Antragsformular findest du ab dem 23.03. ca. 14 Uhr bei der Thüringer Aufbaubank. Bitte nutze dafür nur die Formulare dieser Bank.

Mehr Infos: Thüringer Aufbaubank Antrag (PDF) - De-minimis-Erklärung (PDF) - Telefon: 0800 534 5676

Server überlastet? Den Antrag erhältst du auch hier, die De-minimis-Erklärung hier.

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Kurzbewertung der Zuschüsse:

Viele Antragstellende heben die extrem schnelle, und teils sehr unbürokratische Bearbeitung und Auszahlung der Soforthilfen positiv hervor.

Nur in wenigen Bundesländern können Unternehmen(de) erlittene Einkommensverluste teilweise mit den Zuschüssen lindern. Das Bundesprogramm (und damit die meisten Länderprogramme) reduzieren zumindest theoretisch kurzfristig die sehr reale Gefahr einer betrieblichen Insolvenz. Die Zuschüsse helfen in diesen Fällen vornehmlich Unternehmen, die den Antragstellenden Betriebsmittel gegen wiederkehrende Zahlungen bereitstellen (z.B. Mieten: Immobilienbesitzende, geleaste Autos: Autohersteller etc.).

Selbstständigen, deren Einkommensverluste existenzgefährend sind, verbleibt ein Antrag auf die Grundsicherung ALG II oder andere Leistungen wie Wohngeld. Der Bund und viele Bundesländer erleichterten den Zugang dafür.

Problematisch sind allgemein unklare, vielseitig auslegbare, und teilweise widersinnige Fördervoraussetzungen wie die eines Stichtages, obwohl die Corona-Krise bereits über mehrere Wochen wirtschaftliche Schäden vor dem Stichtag verursachte. Ebenso fragwürdig ist, dass einige Bundesländer zwar die Nutzung liquider Mittel einfordern, aber "illiquide" Mittel wie Immobilienvermögen oder Aktien nicht herangezogen werden müssen, was Vermögende bevorzugt - also ausgerechnet die Antragstellenden, die über mehr privates Kapital verfügen.

Bewertung der Soforthilfe-Zuschüsse in anderen Medien:

"Husten Sie mich an, ich bin DJ!" (Die Zeit)

Drei zentrale Forderungen zu den Sofortzuschüssen (VGSD e.V.)

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Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, aber mit herzlicher Empfehlung. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung. Zuletzt aktualisiert am 06.04.2020 um 21.50 Uhr.

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