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Finanzielle Hilfen für natürliche Personen

:: WOHNGELD :: 

Für wen? Für Personen, die eine Wohnungen mieten oder selbst genutzten Wohnraum besitzen und sich die daraus entstehenden Belastungen nicht (vollständig) leisten können. Antragsberechtigt sind Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Landes. Ebenso können Nicht-EU-Bürger Wohngeld beziehen, wenn sie eine (geduldete oder normale) Aufenthaltserlaubnis in Deutschland besitzen. 

Was gibt es? Einen Zuschuss zur Miete, bei einem 2-Personen-Haushalt sind es derzeit durchschnittlich 190 Euro pro Monat. Lebst du in einer Eigentumswohnung oder im Eigenheim gibt es einen Zuschuss in gleicher Höhe für Kapitalbelastungen oder Instandhaltungsmaßnahmen der Wohnflächen. Berechne hier das Wohngeld. Ein positv beschiedener Antrag gilt allgemein für zwölf Monate. 

Wo und wie beantrage ich es? Beim kommunalen Wohnungsamt oder Wohngeldamt an deinem Hauptwohnsitz. Ein Antrag ist formlos möglich, wenn du die Frist schnell einhalten musst. Bitte nutze jedoch die Formulare der jeweiligen Ämter für die abschließende Bearbeitung. Die Formulare unterscheiden sich meist nach Mietzuschuss oder Lastenzuschuss, je nachdem, ob du eine Wohnung mietest oder besitzt. Wohngeld ist theoretisch auch am Nebenwohnsitz möglich, wenn der Antrag am Hauptwohnsitz abgelehnt wurde.

Gibt es Fristen? Ja, das Monatsende. Wenn du bis zum 31.03.2020 einen Antrag stellst, erhältst du später rückwirkend Leistungen für den vollen Monat März 2020.

Geht es auch schneller? Nein. Folgeanträge können jedoch schneller als Erstanträge bearbeitet werden. 

Muss ich die Unterstützung zurückzahlen? Nein. Außer du machst falsche Angaben, insbesondere dann, wenn es dein Einkommen betrifft.

Was gibt es sonst noch zu beachten? Die Höhe des Wohngeldes orientiert sich an deinem Einkommen sowie an den Mietpreisen in deiner Wohngegend, letztere heißen Mietstufen. Der Zuschuss hängt auch von der Haushaltsgröße ab. Wohngeld darf jedoch nicht generell versagt werden, nur weil eine andere Person aus dem gleichen Haushalt die Kriterien dafür nicht erfüllt. Wenn du Arbeitslosengeld II beantragst, und der Antrag abgelehnt wird, gilt das Antragsdatum von ALG II trotzdem rückwirkend für einen späteren Wohngeldantrag. Du musst also ALG II und Wohngeld nicht gleichzeitig beantragen. Wer ALG II, Sozialhilfe oder andere soziale Leistungen bezieht, welche die Unterkunftskosten berücksichtigen, erhält kein Wohngeld.

Mehr offizielle Informationen: hier online oder als PDF.

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