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Yardi Kube
Finanzielle Hilfen für natürliche Personen

:: INSOLVENZGELD ::

Für wen? Für alle Arbeitnehmenden, deren Unternehmen Insolvenz anmeldeten.

Was gibt es? 100% vom Nettolohn der maximal letzten drei Monate, die vor der Insolvenzeröffnung noch nicht gezahlt wurden.

Was wird noch übernommen? Die Arbeitgeberanteile der Krankenversicherungs- und Rentenversicherungskosten für den Zeitraum.

Wo beantrage ich es? Bei der Arbeitsagentur an deinem Wohnsitz oder online.

Wie wird es ausgezahlt? Einmalig und rückwirkend für maximal drei Monate. 

Gibt es Fristen? Ja, den Antrag solltest du innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Wie beantrage ich es? Hier findest du das Formular als PDF 

Muss ich die Unterstützung zurückzahlen? Nein. Außer es wurden falsche Angaben übermittelt.

Was gibt es sonst noch zu beachten? Das Insolvenzgeld erhalten auch Praktikanten und andere geringfügig Beschäftigte. Ebenso können Dritte das Insolvenzgeld beantragen, wenn sie beispielsweise Ansprüche auf Unterhaltszahlungen besitzen. Geschäftsführende Gesellschafter oder angestellte Familienangehörige erhalten in der Regel kein Insolvenzgeld. Falls dein Unternehmen in Schieflage gerät, aber die Arbeitgebenden nichts machen, kannst du ebenfalls einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. 

Mehr offizielle Informationen findest du hier online oder als PDF

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