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(3) Wie Coworking Spaces ihre Geschäftsmodelle in der ersten Krisenphase anpassen

In der Theorie gleichen sich Nachfrage und Angebot in Marktwirtschaften über Preise ständig aus. Schocks verändern sprunghaft die Verhältnisse und leiten anschließend ein neues Gleichgewicht beider Seiten ein.

Die Pandemie bedingten Ereignisse dieser Krise würgten zunächst abrupt die Angebotsseite ab. Mit den einhergehenden Einkommensverlusten und der Unsicherheit brach die allgemeine Nachfrage ein. Branchenspezifische Ausnahmen finden sich nur beim erlaubten Grundbedarf, bei der eine gesteigerte Nachfrage zusammen mit einem begrenzten Angebot zu Preissteigerungen führte.

Im Gegensatz zu vielen anderen Wirtschaftskrisen drohen in der aktuellen Phase dieser Krise weiterhin anomale Änderungen auf der Angebotsseite, die nicht nur durch Preise und Nachfrage sondern auch durch mehrfach kurzfristig veränderte Wettbewerbsregeln beeinflusst werden.

Diese Situation besteht solange, wie damit eine Überlastung der Gesundheitssysteme vermieden oder diese reduziert werden kann.

Die Überlastung der Kapazitäten hängt von der aktuellen Zahl der akut Erkrankten ab. Liegt diese deutlich unter der Kapazitätsgrenze, werden sich Einschränkungen stärker an der aktuellen Virusreproduktionsrate und der Zahl der Neuinfektionen orientieren, um vorausschauender Überlastungen zu vermeiden. Die Einschränkungen unterscheiden sich deshalb lokal, regional oder national stark.

Weil sich diese Raten mehrfach in eine unerwünschte Richtung ändern können, und selten exakt erheben lassen, also Einschränkungen auch Unsicherheiten berücksichtigen sollten, musst du möglicherweise wiederholt dein Geschäftsmodell neu justieren

Rechne wegen der gebotenen Schnelligkeit von Entscheidungen mit temporär willkürlichen, und ebenso mit unterschiedlichen Restriktionen innerhalb der gleichen Branche. Wenn beispielsweise die Arbeitsräume in der 20. Etage eines Hochhauses liegen, kann eine eingeschränkte Nutzung der Fahrstühle zu Nachteilen führen, die für Anbieter von Arbeitsräumen auf der erste Etage nicht bestehen.

Einige Unternehmen leiten juristische Eilverfahren ein, wenn Maßnahmen ihre Berufsfreiheit völlig willkürlich einschränken. Verfassungen gelten auch in Krisen. Die Gerichte können unaustarierte Gesetze kippen oder überlegter auslegen. Ebenso existieren umso mehr kreative Möglichkeiten bei der Auslegung, je unpräziser Regeln verabschiedet werden.

Die fehlende Planungssicherheit wandelt viele Investitionsentscheidungen in dieser Phase der Krise gen Wetten auf zukünftige Entwicklungen.

Entsprechend sparsam, aber flexibel planen Betreibende von Coworking Spaces für die nächsten Wochen, sofern sie ihren Betrieb wieder aufnehmen. Zu den schnell eingeführten Maßnahmen gehören unter anderem:

  • ein größerer Abstand zwischen den genutzten Schreibtischplätzen
  • temporärer Einbau von einfachen Plexigläsern als Trennscheiben, die sich mit wenig Aufwand wieder entfernen lassen
  • eine häufigere und stärkere Reinigung der genutzten Flächen
  • Austausch von Stoffen, die schneller und häufiger gereinigt werden können, aber wie beispielsweise Kunstleder trotzdem warm und einladend wirken
  • Umwidmung von flexiblen in feste Schreibtischarbeitsplätze (wenn die hygenischen Vorschriften keine andere Lösung zulassen. In solchen Fällen wäre jedoch auch die Nutzung von Toiletten oder Fahrstühle stark beschränkt, weil diese noch flexibler genutzt werden)
  • temporäre Reduktion von personalintensiven Dienstleistungen, z.B. in dem auf personalsparende Schlüsselsysteme umgestellt wird, wo dies noch nicht erfolgte
    - Angebot von mehr Onlinedienstleistungen, wo sinnvoll, beispielsweise Online-Webinars oder At-Home-Mitgliedschaften
    - Zutrittsverbot für Nicht-Mitglieder (Gäste
  • Verkauf derzeit stark nachgefragter Produkte wie Desinfektionsmittel oder Masken, nur stylischer verpackt
  • Einbau automatischer Spülungen in Waschbecken oder Toiletten (die auch Wasser sparen)
  • Renovierungsarbeiten in derzeit ungenutzten Räumen
  • die Außer-Haus-Vermietung von nicht (mehr) genutzten Büromöbeln

Die unvollständige, aber beispielhafte Liste von aufgeführten Maßnahmen zeigt: 

- In dieser Phase werden sie mit geringen Investitionen durchgeführt. Sie können entweder leicht zurückgeführt werden oder stehen weiteren Geschäftsmodelländerungen nicht entgegen.

- Wie negativ sich die gesamtwirtschaftlichen Einnahmeausfälle auf die allgemeine Nachfrage nach Arbeitsflächen auswirkt, wird meist noch nicht vollumfänglich berücksichtigt oder abgebildet. Ebenso wenig zeichnet sich schon ab, inwieweit ein temporäres Abstandsgebot einen höheren Flächenbedarf und damit einen möglichen Gegentrend erzeugt.

Der Virus bleibt vermutlich, wie Millionen andere Viren und Bakterien vor ihm. Dessen gesellschaftliches Gefahrenpotenzial verschwindet allerdings, sofern und sobald wirksame Impfungen oder Heilmittel in ausreichenden Mengen bereitstehen. Ebenso sinkt die Gefahrenlage, falls eine Herdenimmunität gebildet wird*, oder andere, gesellschaftlich weniger schädliche Therapiemaßnahmen die derzeitigen ablösen.

Tritt eine dieser Bedingungen ein, erübrigen sich die Einschränkungen auf der Angebotsseite und sollten überwiegend wegfallen. Die Krise wäre damit nicht beendet. Diese Phase ist jedoch begrenzt und träte in eine neue über.

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*Eine Herdenimmuinität bildet sich bei der aktuellen Infiziertenrate und Neuinfizierterate erst in einigen Jahren, sofern eine überstandene Infektion überhaupt eine länger andauernde Immunität erzeugt.

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Wie Coworking Spaces in der ersten Phase auf die Corona-Krise reagieren:
(1) Bisherige Einnahmequellen sichern,
(2) Ausgaben senken,
(3) Geschäftsmodelle anpassen
und (4) Langfristige Aussichten
 

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