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In der Rede ging ich zunächst auf die fehlende Grundlage für eine Intervention ein und führte aus, dass alle verfügbaren Zahlen belegen, dass sich die allermeisten Selbständigen verantwortungsvoll um ihre Altersvorsorge kümmern. Außerdem ging ich auf die Problematik der Anerkennung bisheriger Vorsorge, die Verschlechterung der Vorsorgequalität durch die gesetzliche Einschränkung der Möglichkeiten und das existenzbedrohende Potenzial für ca. 1 Mio. geringverdienende Selbständige ein.

Als Wunsch an das Gremium formulierte ich, dass eine solche Rentenversicherungspflicht nicht kommt, und wenn sie dennoch kommt, dass sie einkommensabhängig sein muss, um keine Existenzen zu vernichten.

Im Anschluss hatten die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, Fragen an mich oder den anwesenden Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesarbeitsministerium Hans-Joachim Fuchtel zu stellen. Anhand der Fragen gewann ich den Eindruck, dass die Kritik durchaus angekommen ist und verstanden wurde. Dies gilt zumindest für das existenzgefährdende Potenzial und die Forderung, dass Selbständige im Bezug auf die Sozialabgaben nicht schlechter gestellt werden sollten als Arbeitnehmer.

Wohl auch vor dem Hintergrund, dass sich praktisch alle Parteien für eine Altersvorgepflicht für Selbständige ausgesprochen haben und sich lediglich in der Vorstellungen der Ausgestaltung deutlich unterscheiden, wurde dann allerdings auch fast ausschließlich über das “wie” und nicht das “ob” diskutiert.

Das war zu erwarten und ist dennoch enttäuschend, da ich meines Erachtens sehr klar dargelegt habe, warum eine Vorsorgepflicht auch grundsätzlich kontraproduktiv ist. Dass man die Notwendigkeit einer gesetzlichen Pflicht einfach als gesetzt betrachtet und nicht zu hinterfragen oder seriös zu begründen bereit ist halte ich schon für ein Armutszeugnis.

Dennoch: Ich bin mir sicher, dass unsere Argumente bei den Ausschussmitgliedern angekommen sind. Und darum geht es zunächst einmal. Die Sitzung ist eben nichts weiter als eine Anhörung, sie ist keine Beratung. Diese wird nicht mehr in öffentlichen Sitzungen stattfinden. Ich werde aber versuchen, den Status dennoch beim zuständigen Referat zu erfragen.

Letztendlich wird der Ausschuss eine Beschlussempfehlung aussprechen, was allerdings sehr lange dauern kann. Eine bindende Wirkung hat auch diese natürlich nicht. Allzu viel sollte man sich hiervon allein also nicht versprechen.

Natürlich bedeutet die Anhörung keinesfalls das Ende der Aktion gegen die geplante Rentenversicherungspflicht. Im Arbeitsministerium sind die Vorstellungen von der Pflicht immer noch recht inkonkret. Wir sollten die Debatte weiterhin sehr aufmerksam beobachten und uns einbringen.

Es ist durchaus möglich, dass die Rentenpflicht in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommt. Auch damit dürfte sie aber keinesfalls vom Tisch sein. Auch, wenn die nächste Regierung eine SPD-geführte sein sollte, steht eine Rentenpflicht auf der Agenda und eine “schonendere” Umsetzung ist nicht unbedingt zu erwarten. Und in diesem Fall wäre es nicht weniger wichtig, auf die Probleme einer solchen Regelung aufmerksam zu machen.

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Aufzeichnung der Anhörung zur Petition gegen die Rentenversicherungspflicht für Selbständige in der Mediathek des Bundestages

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