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Yardi Kube
Die GEZ gehört zu den unbeliebtesten Einrichtungen in Deutschland. Im nächsten Jahr gibt sie sich nicht nur einen neuen Namen, auch die Finanzierung ändert sich. Den neuen Rundfunkbeitrag zahlt zukünftig jeder, egal ob er ein Empfangsgerät besitzt. Stattdessen kommt es auf die "Raumeinheiten" an, die Beitragszahler nutzen. Weil sich in Coworking Spaces viele Leute einen Arbeitsraum teilen, fragten wir bei der GEZ nach, was der neue Beitrag für die Inhaber und Mitglieder von Coworking Spaces bedeutet. Was sich für Selbstständige und Unternehmen ändert, die an verschiedenen Orten arbeiten, auch darauf erhielten wir eine Antwort.
By Carsten Foertsch - Mittwoch, 25. Juli 2012

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Sender ändert sich zum 1. Januar 2013. Die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr löst ein einheitlicher Rundfunkbeitrag ab. Ob und wie viele Rundfunkgeräte bereitgehalten werden, spielt zukünftig keine Rolle mehr. "Anknüpfungspunkt für die Abgabenpflicht sind Raumeinheiten, in denen typischerweise die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht."

Die Vor- und Nachteile des neuen Gesetzes und seine Beliebtheit diskutierte die Öffentlichkeit bereits. Wir fragten bei der GEZ nach, wie sich nun der neue Beitrag auf Coworking Spaces und ihre Mitglieder konkret auswirkt. Und was er für Leute und Unternehmen bedeutet, die an verschiedenen Orten arbeiten. Nicole Hurst von der Pressestelle beantwortete unsere Fragen.

Für Unternehmen errechnet sich der Rundfunkbeitrag künftig nach der Anzahl der Betriebsstätten, ihrer Beschäftigten sowie der Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.

Hängt die Gebühr in einem Coworking Space auch von der Anzahl der Räume oder den angebotenen Arbeitsplätzen ab? 

Die Anbieter von Coworking Spaces zählen in der Regel als Unternehmen. Auch eine Fläche innerhalb einer Raumeinheit kann eine Betriebsstätte sein.

Die vorhandenen Betriebsstätten müssen Inhaber als solche anmelden. Die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte. Zu den beitragspflichtigen Beschäftigten gehören alle sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten.

Auszubildende und geringfügig Beschäftigte sowie die Inhaber selbst werden nicht mitgerechnet. Coworking Spaces müssen auch nicht für Mitglieder zahlen, die ihre Arbeitsräumen nutzen, wenn sie nicht Beschäftigte des Coworking-Space-Unternehmens sind.

Bei Coworking Spaces selbst ist wahrscheinlich meist von einer geringen Anzahl von Beschäftigten pro Betriebsstätte auszugehen, da es ja in der Hauptsache um die zur Verfügungsstellung der Räumlichkeiten geht. Das heißt, das vermutlich für die meisten dieser Unternehmen lediglich ein Drittelbeitrag von 5,99 Euro (bei bis zu 8 Beschäftigten) oder ein Beitrag von 17,98 Euro (mit 9 bis 19 Beschäftigten) monatlich anfällt. Von Bedeutung sind nicht die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze, sondern die Beschäftigten pro Betriebsstätte. (Weitere Rundfunkbeiträge findest du hier.)

Pro betrieblich genutztem Kraftfahrzeug ist ein Drittelbeitrag von 5,99 Euro zu zahlen. Wichtig dabei ist, dass pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ein Kfz beitragsfrei ist. Unterhält das Coworking-Space-Unternehmen also zwei betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge und hat eine Betriebsstätte, kann eines auf die Betriebsstätte angerechnet werden. Bei einem zweiten Auto zahlen sie zusätzlich 5,99 Euro monatlich.

Wenn Unternehmen einen Teil Ihrer Mitarbeiter für bestimmte Projekte in Coworking Spaces arbeiten lassen, gilt der Coworking Space als neue Betriebsstätte? 

Der Inhaber des Coworking Space stellt die Betriebsstätte (und damit die Räumlichkeiten) zur Verfügung. Somit muss der Inhaber seine Betriebsstätte anmelden und dafür Rundfunkbeitrag zahlen - nicht das Unternehmen, das diese Räumlichkeiten nutzt, damit dort seine Mitarbeiter/innen arbeiten können. 

Wenn ein Unternehmen sich mit einem anderen Unternehmen teilweise die Mitarbeiter teilt, müssen beide Unternehmen zahlen, obwohl ein Beitrag die Gebühr bereits abgelten sollte?

Wenn sie als Angestellte anteilig für verschiedene Firmen arbeiten und bei jeder Firma in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, muss auch jede dieser Firmen die jeweilige Anzahl der Beschäftigten bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. 

Inwiefern berücksichtigt die Gebühr generell wechselnde Arbeitsplätze? Soll jemand doppelt und dreifach zahlen, nur weil er mal hier oder da arbeitet?

Selbstständige und Freiberufler, die ihre Betriebsstätte in der privaten Wohnung eingerichtet haben, profitieren. Denn wird für die Wohnung bereits der Rundfunkbeitrag geleistet, fällt für die Betriebsstätte kein gesonderter Beitrag an, nur der Beitrag für betrieblich genutzte Kfz. Ansonsten gilt, es zahlt nur der Inhaber der Betriebsstätte, nicht deren Nutzer.

Fazit: Coworking Spaces müssen trotz der neuen 'Raumeinheiten bezogenen' Beiträge nicht für ihre Mitglieder zahlen, sondern einen Beitrag, der von der Zahl ihrer eigenen Beschäftigten und ihrer Betriebsstätten (und Autos) abhängt. In den meisten Fällen wird er 5,99 Euro im Monat nicht übersteigen. 

Selbstständige und externe Unternehmen zahlen nicht automatisch einen Rundfunkbeitrag für die Arbeit in einem Coworking Space, nur weil sie dort arbeiten. 

Irgendwo sind sie allerdings mit ihrem Unternehmen mit einer Betriebsstätte gemeldet. Hier kommt es darauf an, ob sich die offizielle Betriebsstätte in einer Wohnung befindet oder nicht.

Betriebsstätte in der Wohnung: Wenn Selbstständige ihre Betriebsstätte an ihrer Hausanschrift melden und trotzdem in einem Coworking Space arbeiten, entstehen auf jeden Fall keine zusätzlichen Gebühren.

Betriebsstätte außerhalb der Wohnung: Sind sie in einem Coworking Space mit ihrem Unternehmenssitzt angemeldet, so schreibt die IHK Darmstadt: 

"Nutzen mehrere Inhaber (z. B. Bürogemeinschaften, GmbHs) eine Betriebsstätte ohne erkennbare räumliche Trennung (z. B. mit gemeinsamen Empfang), so fällt der Rundfunkbeitrag nur für eine Betriebsstätte an. Die Inhaber haften hierfür gesamtschuldnerisch. Gleiches gilt auch für Vereine und Verbände." 

In diesem Fall, müsste der Betrag bereits vom Coworking Space abgedeckt sein. Um ganz sicher zu gehen, spreche jedoch mit deinem Coworking Space und was sie bereits von der neuen GEZ erhielten. Einfach für alle? Selbst die GEZ kann den neuen Rundfunkbeitrag nicht so einfach erklären.

Was dich im Regelfall der neue Beitrag kostet:

Coworking Spaces: im Regelfall €5,99 mtl. (bei weniger als 8 Beschäftigten + max. 1 Auto)

Coworking Mitglieder: im Regelfall €0 mtl., mglw. jedoch ebenfalls €5,99 in Abhängigkeit wie die neue GEZ die Betriebsstätte wertet. Am besten die Betriebsstätte bei dir zu Hause anmelden, und dann in jedem Coworking Space arbeiten, in dem du möchtest.

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Mehr Informationen findest du auf rundfunkbeitrag.de

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