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Finanzielle Hilfen für natürliche Personen

:: ARBEITSLOSENGELD I (ALG I) ::

Für wen? Für alle arbeitslosen Personen, die kürzlich von ihrem Unternehmen gekündigt wurden oder bald gekündigt werden, und mindestens zwölf Monate in den letzten 30 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, also in die Arbeitslosenversicherung einzahlten. 

Was gibt es? 60% des durchschnittlichen, monatlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate, 67% bei Antragstellenden mit Kindern. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die maximale Summe.

Was wird noch übernommen? Die Antragsstellenden sind über die Arbeitsagentur gesetzlich kranken- und pflegeversichert, ebenso wie deren Kinder, wenn sie zuvor gesetzlich versichert waren. Die Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung werden ebenso übernommen. Bei privaten Versicherungen gelten abweichende Bestimmungen.

Wie lange? ALG I wird normalerweise zwölf Monate gezahlt. Der Zeitraum verlängert sich auf maximal 24 Monate, wenn du 50 Jahre oder älter bist. Oder er fällt kürzer aus, wenn du vorher nicht mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.

Wann wird es ausgezahlt? Monatlich nachträglich, rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung. 

Gibt es Fristen? Ja, bitte melde dich am besten, sobald du von deiner Kündigung erfährst - unabhängig davon, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht, und auch bei einem Kündigungsdatum in der Zukunft. Je früher du den Antrag stellst, desto früher kann er bearbeitet werden.

Muss ich die Unterstützung zurückzahlen? Nein. Außer es wurden falsche Angaben übermittelt.

Was gibt es sonst noch zu beachten? Mit wenigen Ausnahmen gibt es Sperrzeiten, falls du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreibst. Ebenso können verhaltensbedingte Kündigungen Sperrzeiten bedingen. Arbeitslosengeld I kannst du auch beziehen, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest, und dies der Arbeitsagentur meldest. Abgesehen von einem Freibetrag von derzeit 165 Euro verrechnet die Agentur jedes Einkommen im Bezugszeitraum mit deinem Arbeitslosengeld. Der Bezug kann ruhen, wenn du anderweitig ein (höheres) Einkommen beziehst.

Hier findest du mehr offizielle Informationen online oder als PDF

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