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In Deutschland arbeiten immer weniger Selbstständige, derzeit 230.000 weniger als im Jahr 2010. Und der Trend zeigt weiter nach unten. Viele von ihnen wechselten in ein Angestelltenverhältnis. Ob dies freiwillig oder erzwungen erfolgte, zeigen die offiziellen Statistiken nicht. Insbesondere die Zahl der Solo-Selbstständigen nahm in den vergangenen Jahren stark ab. Nun plant die Bundesregierung ein neues Gesetz, mit dem die Selbstständigkeit weiter erschwert würde. Einen entsprechenden Text möchte die Bundesarbeitsministerien noch diesen Monat ins Kabinett einbringen. In einer Umfrage prüfen wir den Gesetzentwurf auf seine Praxistauglichkeit. Bereits 2.000 Personen füllten den Fragebogen aus. Die Befragung läuft noch für zehn Tage.
By Carsten Foertsch - Dienstag, 12. Januar 2016

Die Bundesregierung möchte mit einem Gesetz neu definieren, ob Selbstständige tatsächlich selbstständig arbeiten oder nicht. Was sich theoretisch wie ein guter Schritt anhört, um Scheinselbstständigkeit (und auch Leiharbeit) zurückzudrängen, bedeutet in der Realität für echte Selbstständige mehr Verwaltungsaufwand und Unsicherheit in ihrer beruflichen Perspektive. Bereits heute werden viele Selbstständige von der Deutschen Rentenversicherung in intransparenten Verfahren als scheinselbstständig eingestuft, obwohl sie es nicht sind.

Und nicht nur sie müssen sich für ihre Arbeitsweise in bürokratischen Verfahren rechtfertigen, sondern auch ihre potentiellen Kunden und Auftraggeber. Letztere treffen empfindliche Strafen, wenn sie Scheinselbstständige beschäftigen. Wenn die Kriterien dafür unbestimmt, diffus oder kompliziert bleiben, lehnen potenzielle Kunden möglicherweise von vornherein Selbstständige als Projektpartner ab. Selbst bei vorheriger juristischer Prüfung wäre keine Rechtssicherheit gewährleistet. Der damit verbundene administrative Aufwand fördert ebenso wenig unabhängig geleistete Arbeit in Deutschland. 

Wo endet die Selbstständigkeit, wo beginnt der Schein? 

Existiert kein einfaches Kriterium dafür? Zumindest findet sich keines in den geplanten Gesetzesentwürfen der Bundesarbeitsministeriums (hier die Vollversion als PDF). Konkret geht es für die Selbstständigen um den §611 BGB, der künftig abhängige von selbstständiger Arbeit unterschiede. Dafür entwarf das Arbeitsministerium acht Kriterien, die zukünftig in ihrer Gesamtbetrachtung bewertet würden. Kein einzelnes für sich allein soll ein Kriterium darstellen, welches eine Scheinselbstständigkeit feststellt. Erfüllt man allerdings auch mehrheitlich keine der Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit, bedeutet dies umgekehrt ebenfalls nicht, man wäre selbstständig.

Mit den neuen Kriterien würden, erstens, vorher existierende Vermutungen und, zweitens, weit über die bisherige Rechtssprechung gehende Kriterien de facto als Definition in Gesetzestext geschrieben. Auf dieser Grundlage entschiede die Deutsche Rentenversicherung über den Status. Der Status würde selbst bei einer berechtigten Klage gegen das Verfahren sofort gültig. 

Wie praxistauglich sind die Kriterien?

Eignen sich die geplanten Kriterien überhaupt für eine Unterscheidung? Ist jemand scheinselbstständig, der derzeit nur für einen Kunden arbeitet? Viele Projekte erfordern die volle Aufmerksamkeit, sind aber zeitlich begrenzt. Über einen längeren Zeitraum wechseln die Kunden. Andere Auftraggeber nutzen die Selbstständigkeit gezielt aus, wollen jedes Detail des Arbeitsergebnis selbst bestimmen, das Risiko davon jedoch auf die Selbstständigen abwälzen. Manche werden möglicherweise auch scheinselbstständig, weil sie derzeit nicht voll ausgelastet sind. Zum Beispiel weil die Bundesregierung mit ihren Gesetzen oder Gesetzesentwürfen die Kunden vergrault. Und was ist mit denen, die mal für einen, mal für viele Kunden arbeiten, müssten sie immer wieder einen neuen Antrag stellen?

Und hier gänge es nur um ein Kriterium, in Abwägung mit jeweils einem anderen. Der Gesetzentwurf wirft weitere Fragen auf, welche die zukünftige Arbeit von Selbstständigen erschweren werden. Vor allem schafft er in der vorliegenden Version keine Rechtssicherheit. Stattdessen würden Selbstständige pauschal kriminalisiert und müssen anschließend ihre Unschuld beweisen.

Selbstständige wurden bisher nicht gefragt

Das bei weitem wichtigste Kriterium fehlt dagegen im bisherigen Entwurf. Die vom Gesetz betroffenen Selbstständigen werden nicht gefragt, wie sie ihren Berufsstatus selbst einschätzen. Das Feststellungsverfahren läuft so, als ob die Einschätzung des Opfers einer Straftat bei einem Strafverfahren ignoriert würde. Auch bei der Gesetzesplanung wurden bisher keine Selbstständigen mit einbezogen.

Wir möchten das ändern. Deskmag führt gemeinsam mit dem VGSD e.V. (Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland) eine Umfrage durch. Im Hauptteil prüfen wir die Kriterien auf ihre Praxistauglichkeit und stellen sie der Selbsteinschätzung der Befragten gegenüber. Mit weiteren demographischen Daten möchten wir verschiedene betroffene Gruppen miteinander vergleichen. 

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Update: Die Umfrage ist beendet. 

Artikel: Die ersten Ergebnisse der Befragung

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