Yardi Kube: A single connected platform for flexible workspace management
Yardi Kube
Seit 2006 können sich Gründer freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Mehr als 200.000 Selbständige nutzen diese Möglichkeit aktuell. Doch nur wenige halten die Zahlung der Beiträge dauerhaft durch: Eine gerade erschienene Studie des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kam zum Ergebnis, dass 44 Prozent der freiwillig Versicherten im Untersuchungszeitraum die Zahlung der Beiträge einstellte und damit von der Versicherung ausgeschlossen wurden. Der wichtigste Grund für diese regelrechte Flucht waren die als zu hoch empfundenen Beiträge.
By Andreas Lutz - Mittwoch, 03. Juli 2013

Eine der ersten Amtshandlungen von Arbeitsministerin von der Leyen war die Vervierfachung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige. 

Diese waren in zwei Stufen zum 1.1.2011 und 1.1.2012 insgesamt vervierfacht worden. Grund waren u.a. Bedenken, es könne zu einem Missbrauch der Versicherung durch Gründer kommen, die sich nur für kurze Zeit selbständig machen, um dann Leistungen zu beziehen. 

Die Studie des IAB kommt zu dem Ergebnis, dass diese Befürchtungen grundlos waren - ebenso wie bei ähnlichen Angeboten etwa in Dänemark: "Auch hierzulande ergeben sich bislang keine nennenswerten Anhaltspunkte für Mitnahme." 

Im Gegenteil scheinen die Selbständigen Arbeitslosengeld nur sehr sparsam in Anspruch zu nehmen und im Fall einer Unternehmensaufgabe schnell eine Anstellung aufzunehmen: "Über den ganzen Beobachtungszeitraum hinweg gaben insgesamt nur 4 Prozent der Befragten an, jemals Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bezogen zu haben. (...) Außerdem ist die Dauer des Leistungsbezugs meistens relativ kurz", schreiben die Autoren der IAB-Studie.  In zwei Dritteln der Leistungsfälle dauerte die Arbeitslosigkeit nicht länger als sechs Monate. Nur jeder 500. Befragte war länger als 12 Monate arbeitslos.  

Kritisch sehen die Forscher dagegen eine andere Besonderheit der freiwilligen Versicherung: Selbständige mit formal niedrigerem Bildungsabschluss zahlen gleiche Beiträge, erhalten aber im Leistungsfall bis zu 46 Prozent weniger Arbeitslosengeld.

Dr. Andreas Lutz, Vorstand des Verbands der Gründer und Selbständigen (VGSD) e.V., fordert: "Mit der Studie des zur Bundesagentur für Arbeit gehörigen IAB steht fest, dass die Selbständigen selten und nur kurz Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Missbrauch hat man in den sieben Jahren seit dem Bestehen nicht oder nicht in nennenswertem Umfang gefunden. Wir fordern deshalb, dass die pauschale Vervierfachung der Beiträge rückgängig gemacht wird. Die Massenflucht aus der Versicherung zeigt, dass die Beiträge in keinem angemessenen Verhältnis zur dadurch erreichten Absicherung stehen."

"Außerdem fordern wir, dass die Beiträge künftig entsprechend der Leistungen gestaffelt werden, auf die der Selbständige einen Anspruch erwirbt. Es kann nicht sein, dass ohnehin durch eine fehlende Ausbildung benachteiligte Gründer halb so viel Arbeitslosengeld bekommen bei gleicher Beitragshöhe. Das ist eine klare Verletzung des Äquivalenzprinzips der Sozialversicherung - wie auch die Forscher des IAB bestätigen."

Der VGSD e.V. sieht sich als Sprachrohr der Gründer und Selbständigen ohne oder mit bis zu neun Mitarbeitern. Aufgrund ihrer Arbeitsbelastung sind diese Unternehmer in Politik und Verbänden kaum vertreten. Ziel ist, dass bei politischen Entscheidungen künftig die berechtigten Anliegen der Kleinstunternehmen stärker bedacht werden. Dieses Ziel verfolgt der Verband durch Stellungnahmen, Wahlprüfsteine, Petitionen, Briefe an Abgeordnete und zahlreiche weitere Maßnahmen. Die Mitglieder bestimmen auf der Website www.vgsd.de selbst die Ziele und Vorgehensweise des Verbands.

::

Der Autor, Dr. Andreas Lutz, ist Vorsitzender der VGSD.

ssfCoworking Statistics

Startpage